AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
§1 Geltung
1. Unsere AGB gelten für alle von uns zu erbringenden Leistungen
nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen
Vertrages.
2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von
unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
3. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch
gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel
wird eine Differenzierung vorgenommen.
4. Jeder uns erteilte Auftrag (per Mail, Fax, Telefon, Briefpost,
mündlich), dessen Annahme wir dem Kunden bestätigt haben, gilt als
geschlossener Vertrag.
§2 Zahlungsbedingungen
In unseren Preisen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten. Es gelten
die Umsatzsteuer-Sätze zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, bzw.
Lieferung.
1. Soweit nicht anderweitig vereinbart, erfolgen Zahlungen auf
Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Rechnungsstellung
zu zahlen. Diese Bedingungen können nach Absprache mit dem Kunden
angepasst werden - Lastschrift, Rechnungsfälligkeit. Wir behalten
uns das Recht vor, Teilbeträge vor der Leistungserbringung in
Rechnung zu stellen, und weiterhin die Leistungserbringung vom
Zahlungseingang abhängig zu machen.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das von uns
genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei
schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Eventuelle Mahnungen (5 € erste Stufe, 10 € zweite Stufe) enthalten
die Umsatzsteuer nicht. Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.
2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§3 Lieferung und Leistungsausführung
1. Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage der
Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen
bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar um die Dauer der
Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige
Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den
Kunden zumutbar ist.
3. Wird Ware auf Kundenwunsch an diesen versandt, so geht mit der
Absendung an den Kunden die Gefahr des zufälligen Untergangs oder
der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies
gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom
Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§4 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an
dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
vor.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der
Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller
vor, auch wenn die konkrete Ware oder Leistung bereits bezahlt
wurde.
3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die
Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der
für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies
gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon
hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der
Waren bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer,
hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
4. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der
Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis
zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten
Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur
Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer
Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben
wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt
als Vorbehaltsware.
5. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den
Besteller um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des
Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in
entsprechendem Umfang freizugeben.
§5 Gewährleistung
1. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines
Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem
Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat
offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen
nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die
Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die
Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel
arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines
Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
3. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei
Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit
Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für
Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.
4. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist
immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses
nach §478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es
sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für
Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt §8.
§6 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst
verantwortlich. Das trifft nicht zu, wenn es anderweitige
vertragliche Regelungen mit uns gibt.
§7 Vertragsbeendigung
1. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir
trotz des vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrags
unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten. Ist der Kunde
Verbraucher, so werden wir ihn über die ausgebliebene
Selbstbelieferung unverzüglich informieren und im Falle eines
Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich
zurückerstatten.
2. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde
über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche
Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren
über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse
abgelehnt hat.
§8 Haftung für Schäden
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus
Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese
Einschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von
Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des
Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden
(§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht
fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Die Haftung bei Datenverlust ist auf die Kosten beschränkt, die
für die mit vertretbarem Aufwand zu leistende Wiederherstellung
der Daten aus geeigneten, regelmäßigen Datensicherungen
entstehen.
4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte
Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige
Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des
Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab
Übergabe der Sache.
§9 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von §195 BGB in
fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199
BGB.
§10 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber
uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§11 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist
Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren
Geschäftssitz zuständige Gericht.
§12 Verbraucherstreitbeilegung, Schlichtung
Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
01.01.2020 Heiko Schlittermann, Dresden (Revision 3.11.2020)